Was geschieht, wenn ich meinen Pfand nicht auslösen kann? Grundsätzlich wird der Pfandvertrag (juristisch festgelegt) auf 3 Monate festgeschrieben. Sie können Ihren Pfandgegenstand allerdings jederzeit - auch schon nach ein paar Tagen, so wie es Ihnen möglich ist und Sie liquid sind - auslösen. Die Standgebühren werden auf diesen Tag genau berechnet. Lediglich die Zinsen und Gebühren werden pro angefangenen Monat in voller Höhe fällig! Als längste Frist zählt für unseren, jeden Vertrag = 3 Monate! Gern geben wir Ihnen auch mehr Zeit um die Kreditsumme zurück zu zahlen. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten kann ein, um weitere 3 Monate, neuer Vertrag mit neuer Wertschätzung des Pfandes zwischen den Pfandleiher (wir) und Darlehnsnehmer (Sie) geschlossen werden. Hier ist die Vorraussetzung, das der bisherige Zins und die Gebühren für die bisherige Laufzeit getilgt wird. Dieses Verfahren kann beliebig fortgesetzt werden, solange der Zins und die Gebühren, jeweils pünktlich getilgt werden. Kommt es allerdings nach dem jeweils 3. Monat zur Zahlungsunfähigkeit, und somit nicht zur Verlängerung des Vertrages, kann das beliehene Fahrzeug zur Versteigerung freigegeben werden. Eine Auktion folgt ! Wenn das Fahrzeug im Versteigerungsfall mehr einbringen sollte, wie Darlehnsumme plus angefallener Kosten unserer Tätigkeit und des Auktionators , steht Ihnen der Mehrerlös zu. Andersrum müssen Sie gewiss keine Bedenken haben! Sollten die bisherigen Kosten den Erlös um ein oder mehrfaches übersteigen, haften Sie mit keinem Cent Ihres Vermögens. Ein Pfandkredit und der Vertrag mit uns, verhindert den Zugriff auf Ihr Privatvermögen!!! |