FAQ

1. Pfandschein verloren – was tun?

Rufen Sie uns sofort an um die Herausgabe Ihres Fahrzeuges bzw. Pfandgegenstandes an Unbefugte zu schützen. Die Auslösung ist in diesem Fall auch erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich. Allerdings nur mit glaubhafter Dokumentation des Verlustes.

2. Was passiert, wenn der Pfandgegenstand nicht ausgelöst oder der Vertrag nicht verlängert wird?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, nach Vertragsablauf den Pfandgegenstand auszulösen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir versuchen mit Ihnen einen Konsens zu finden. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, kann Ihr Fahrzeug zur Versteigerung freigegeben werden. Dies geschieht allerdings nach einem weiteren Monat.

3. Was passiert mit dem Mehrerlös aus der Versteigerung?

Sollte es tatsächlich zur Versteigerung ihres Pfandes kommen, steht der Mehrerlös abzüglich aller Kosten, Gebühren und Zinsen Ihnen zu.

4. Wer haftet dafür, wenn der Erlös des Fahrzeuges unter der Summe des Darlehens und allen angefallenen Kosten liegt?

Dies ist unser Risiko. Sie als Person, haften in solch einem Fall nicht mit Ihrem Privatvermögen. Allein das verpfändete Fahrzeug wird zur Haftung herangezogen.

5. Sind meine persönlichen Daten wirklich bei Ihnen sicher?

Ihre persönlichen Daten sind bei uns absolut sicher!
Zu Einhundertprozent werden Ihre bei uns angegebenen Daten diskret und vertraulich behandelt. Es liegt uns fern und es gehört zu unserem Geschäftsgebaren keinerlei Daten unserer Kunden an Schufa oder irgendeiner anderen Institution weiterzugeben.

Wir schaden uns nur selbst damit!

6. Wie sieht es mit der Versicherung meines Fahrzeuges während der Unterbringung bei Ihnen aus?

Ja, es ist versichert. Und zwar gut. Zum doppelten Wert der Kreditsumme sind all unsere Leihgegenstände versichert. Die Versicherung umfasst Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer- und Leitungswasserschaden.

7. Was geschieht, wenn ich meinen Pfand nicht auslösen kann?

Grundsätzlich wird der Pfandvertrag (juristisch festgelegt) auf 3 Monate festgeschrieben.

Sie können Ihren Pfandgegenstand allerdings jederzeit – auch schon nach ein paar Tagen, so wie es Ihnen möglich ist und Sie liquid sind – auslösen. Die Standgebühren werden auf diesen Tag genau berechnet. Lediglich die Zinsen und Gebühren werden pro angefangenen Monat in voller Höhe fällig! Als längste Frist zählt für unseren, jeden Vertrag = 3 Monate!

Gern geben wir Ihnen auch mehr Zeit um die Kreditsumme zurück zu zahlen.

Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten kann ein, um weitere 3 Monate, neuer Vertrag mit neuer Wertschätzung des Pfandes zwischen den Pfandleiher (wir) und Darlehnsnehmer (Sie) geschlossen werden. Hier ist die Vorraussetzung, das der bisherige Zins und die Gebühren für die bisherige Laufzeit getilgt wird. Dieses Verfahren kann beliebig fortgesetzt werden, solange der Zins und die Gebühren, jeweils pünktlich getilgt werden.

Kommt es allerdings nach dem jeweils 3. Monat zur Zahlungsunfähigkeit, und somit nicht zur Verlängerung des Vertrages, kann das beliehene Fahrzeug zur Versteigerung freigegeben werden. Eine Auktion folgt ! Wenn das Fahrzeug im Versteigerungsfall mehr einbringen sollte, wie Darlehnsumme plus angefallener Kosten unserer Tätigkeit und des Auktionators , steht Ihnen der Mehrerlös zu. Andersrum müssen Sie gewiss keine Bedenken haben!

Sollten die bisherigen Kosten den Erlös um ein oder mehrfaches übersteigen, haften Sie mit keinem Cent Ihres Vermögens.

Ein Pfandkredit und der Vertrag mit uns, verhindert den Zugriff auf Ihr Privatvermögen!!!